Winterreifenpflicht neu geregelt
Was Sie wissen müssen
Mit Kraftfahrzeugen darf bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen auf allen Rädern gefahren werden.
Seit dem 01. Juni 2017 haben sich die Regelungen für Winterreifen geändert:
Neue Winterreifen müssen mit dem „Alpine"-Piktogramm (Berg mit Schneeflocke) gekennzeichnet sein. Für diese Kennzeichnung haben die Reifen vorgeschriebene Tests erfüllt.
Reifen mit dem bekannten „M+S"- Piktogramm, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden, dürfen jedoch weiterhin bis zum 30. September 2024 verwendet werden (Übergangsregel). Maßgeblich ist das Herstellungsdatum auf dem Reifen.
Wer fällt nicht unter diese Regelung?
Lkw über 3,5 t und Busse: Sie dürfen bei solchen Witterungsbedingungen auch gefahren werden, wenn mindestens die Räder der permanent angetriebenen Achsen und der vorderen Lenkachsen mit Winterreifen ausgerüstet sind.
Einspurige Kfz (von Leichtmofa bis Motorrad), motorisierte Krankenfahrstühle, Nutzfahrzeuge der Land-und Forstwirtschaft, Stapler und Spezialfahrzeuge.
Die Fahrzeugführer müssen jedoch vor Fahrtantritt prüfen, ob die Fahrt erforderlich ist und das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln (z. B. ÖPNV) nicht erreichbar ist. Weiter muss während der Fahrt ein Abstand vom halben Tacho-Wert zum Vorausfahrenden einhalten werden. Es darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.
Bußgelder
Für den Fahrer ist ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und 1 Punkt vorgesehen. Werden andere behindert oder gar gefährdet oder kommt es zu einem Verkehrsunfall erhöhen sich die Bußgelder. Auch den Fahrzeughalter erwartet ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und 1 Punkt.
Warum Winterreifen?
Winterreifen krallen sich mit ihren beweglichen und scharfen Einschnitten auf der Profiloberseite (Lamellen) fester in den glatten und matschigen Untergrund, als es der beste Sommerreifen kann. Der Bremsweg auf Schnee ist dafür ein eindrucksvoller Beweis. Aus Tempo 50 steht ein Auto bei einer Notbremsung mit guten Winterreifen nach etwa 35 Metern. Mit Sommerreifen erst knapp 10 Meter später.
Anders ausgedrückt: 10 Meter die Leben retten können!
Quelle: Verkehrspräventionstipps für Münster, der Polizei NRW Münster, vom 19.10.2017